Die Schulbauten und Anlagen der Schulstandorte stehen im Eigentum der jeweiligen Standortgemeinde, die diese dem Schulverband zur Verfügung stellt. Für Unterhalt, Wartung, Betriebs- und Nebenkosten sind die Verbandsgemeinden zuständig.
Der Hauswartung/Betriebsleitung der verschiedenen Standorte obliegt die Reinigung, Wartung und Organisation der Benutzung der jeweiligen Liegenschaften und Anlagen, so dass ein reibungsloser und sicherer Betrieb gewährleistet ist. Des Weiteren sorgt die Hauswartung im Rahmen der Verfügbarkeit für die bestmögliche Vermarktung und Vermietung der Liegenschaften und Anlagen und koordiniert deren öffentliche Nutzung.