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Schnupperlehren wie auch praktische Berufserkundungen sollen, wenn möglich, in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. In begründeten Fällen werden aber auch Gesuche für Schnupperlehren und Berufserkundungen bewilligt, die den Unterricht tangieren. Dazu geben die Schüler/innen vorgängig der Klassenlehrperson ein Urlaubsgesuch für Schnupperlehren ab.

Informationen

Datum
6. Oktober 2020
Herausgeber/-in
SVBH - Oberstufe

Dokumente

Name
231113_Urlaubsgesuch_OS_Schnupperlehre (DOCX, 79.34 kB) Download 0 231113_Urlaubsgesuch_OS_Schnupperlehre

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